Über viele Jahre wird im öffentlichen Bewusstsein der 18. November 1885 als Geburtsdatum von Pater Joseph Kentenich angegeben und tradiert. Dieser Tag steht auch in vielen Dokumenten und selbst auf seinem Sarkophag ist dieses Datum eingraviert.
Die Recherchen der letzten Jahre haben aber ergeben, dass es eher der 16. November gewesen ist. Aus einem Brief seiner Mutter ist bekannt, dass sie ihm zum 16. des nächsten Monats zum 41. Geburtstag gratuliert. Man sollte annehmen, dass die eigene Mutter den Termin richtig weiß. Auch seine engeren Mitarbeiter haben ihm ihre Glückwünsche immer zum 16. und nicht zum 18. übermittelt.
Historisch ist es verständlich, dass es in den Büchern zum Eintrag 18. November kam. Der 16. November 1885 war ein Montag. Das vorangegangene Wochenende war Kirmeswochenende und die Kirmes wurde mehrere Tage gefeiert, sodass die Meldung am Montag oder Dienstag vielleicht garnicht möglich war. Die Meldepflicht war aber für den Tag nach der Geburt festgelegt. Das heißt, eigentlich hätte die Geburt des Kindes bei den Behörden, in diesem Fall im kirchlichen Geburts- und Taufregister, am 17. November eingetragen sein müssen, um sich nicht strafbar zu machen.